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Zuwanderung

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Wohnen

Rechtsgebiet:
Zuwanderung
Stichworte:
Zuwanderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es ist nicht einfach, in der Schweiz eine gute und bezahlbare Wohnmöglichkeit zu finden. In den Städten sind die freien Wohnungen unabhängig vom Preis eher knapp.

Erwerb von Wohneigentum durch Ausländer

  • Grundsätzliche Bewilligungspflicht bei Erwerb von Grundstücken durch Ausländer, Gesellschaften mit Sitz im Ausland oder Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz mit ausländischer Beherrschung.
  • Die Bewilligung erteilt der jeweilige Kanton.
  • Der Besitz von Grundeigentum in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
  • Befreiung von der Bewilligungspflicht:
    • Bürger der Mitgliedstaaten der EU und EFTA, welche den Wohnsitz in der Schweiz haben (Aufenthaltsbewilligung B EG/EFTA oder Niederlassungsbewilligung C EG/EFTA)
    • andere Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C
    • Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, welche von Ausländern beherrscht werden, die die obengenannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Nicht-EU oder EFTA-Staatsangehörige mit Schweizer Wohnsitz ohne Niederlassungsbewilligung können ohne Bewilligung eine Wohnung für die Eigennutzung erwerben.
  • Finanzierung: Für den Erwerb einer Immobilie, müssen mind. 20% des Kaufpreises selbst aufgebracht werden. Mittels Hypothekardarlehen können die restlichen 80% finanziert werden.

Mieten

  • Die Mietzinse in der Schweiz sind im internationalen Vergleich eher hoch. So sind die Mieten in den Städten höher als auf dem Land, aber auch kantonal gibt es signifikante Unterschiede.
  • Die Mietzinse betragen durchschnittlich pro Monat CHF 675.- für eine 1-Zimmer Wohnung bis CHF 1985.- für eine 6-Zimmer Wohnung.
  • Aktuelle Zahlen: Bundesamt für Statistik

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