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Zuwanderung

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Verkehr

Rechtsgebiet:
Zuwanderung
Stichworte:
Zuwanderung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auto

Auf den Strassen gilt Rechtsverkehr.

  • Tempolimiten:
    • Innerorts: 50 km/h
    • Ausserorts: 80 km/h
    • Autobahn: 120 km/h
  • Die Benützung der Autobahnen und Autostrassen ist kostenpflichtig. Die Autobahnvignette kostet CHF 40.- pro Jahr und kann bei der Post, an Tankstellen und beim Zoll gekauft werden.
  • Führerschein: Während der ersten zwölf Monate Aufenthalt in der Schweiz ist der ausländische Führerschein gültig. Bleibt man länger in der Schweiz, muss der ausländische Ausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons in einen schweizerischen Führerschein umgetauscht werden.

Weitere Informationen zum Autoverkehr / Verkehrsrecht in der Schweiz finden Sie auf:

Bahn

Die Schweiz verfügt weltweit über eines der dichtesten Netze des öffentlichen Verkehrs.

  • Die Züge verkehren meistens sehr regelmässig im Stunden- oder Halbstundentakt, in Stadtgebieten auch häufiger.
  • Das nationale Netz wird durch die Schweizerische Bundesbahn (SBB) betrieben.
  • In den Städten ist der öffentliche Verkehr mit Bus und Tram ebenfalls sehr gut ausgebaut.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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