- Arbeitszeit: Die betriebliche Normalarbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Sie beträgt in der Schweiz zwischen 40-44 Stunden pro Woche.
- Ferien: Der gesetzliche Ferienanspruch beträgt vier Wochen. Dies entspricht 20 Arbeitstage pro Jahr.
- Lohn und Sozialabgaben / Abzüge:
- Der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Lohn versteht sich als Bruttolohn. Von diesem werden die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
- Vom Lohn werden folgende Beiträge abgezogen:
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die
- Erwerbsersatzversicherung (EO): 5.05%
- die Arbeitslosenversicherung (ALV): 1%
- die Berufsvorsorge (BVG): abhängig von der Versicherung und Alter des Versicherten
- die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU): zwischen 0.7 und 3.4% je nach Branche
Mehr Informationen zum Arbeitsrecht in der Schweiz finden Sie auf
- Arbeitsrecht (De) / Employment Law (Eng) / Droit du travail (Fr) / Diritto del lavoro (It)
- Schnuppertage / Probearbeit
- Arbeitsvertrag
- Spesenreglemente
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