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Steuern und Abgaben

Quellensteuern

  • Die Schweizer Staatsangehörigen bezahlen die Einkommenssteuern jeweils am Jahresende. Bei ausländischen Arbeitskräften ohne C-Bewilligung wird die Steuer jeden Monat direkt an der Quelle durch den Arbeitgeber abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen. Der Betrag ist kantonal unterschiedlich und kann sich jedes Jahr ändern.
  • Steuerbar sind die monatlichen Bruttoeinkünfte ohne die Abzüge für AHV/IV/EO, ALV, UVG und BVG.
  • Beträgt der jährliche Bruttolohn mehr als CHF 120’000 wird auf eine Quellenbesteuerung verzichtet und die Abrechnung wie am Ende des Jahres vorgenommen.

Mehrwertsteuer

  • Alle Lieferungen und Dienstleistungen sind der Mehrwertsteuer unterworfen.
  • Der Normalsatz beträgt 7.6%.
  • Für Übernachtungen gilt der Sondersatz von 3.6% und für Ess- und Trinkwaren, Medikamente, Zeitungen und Bücher gilt der Satz von 2.4%.

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